Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Zweck

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen einem Käufer (nachfolgend Käufer genannt) und hl-repro a/s (nachfolgend hl-repro genannt), soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien abweichend geregelt sind. Sie gelten ab dem 1. Oktober 2002 und ersetzen alle früheren.

§ 2 Angebot, Annahme und Vertrag

a: Angebote sind für hl-repro 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich.

b: Der Vertrag ist zwischen den Parteien verbindlich, wenn die Annahme des Käufers - ohne Änderungen oder Vorbehalte - vor Ablauf der unter a genannten Frist bei hl-repro eingegangen ist.

c: In den Fällen, in denen der Käufer keine ausdrückliche Annahmeerklärung abgibt, kommt der Vertrag zustande, wenn hl-repro eine Auftragsbestätigung für eine eingegangene Bestellung ausstellt.

d: Jedes Angebot von hl-repro steht unter dem Vorbehalt, dass Material und Prozesse wie in den Angebotsunterlagen angegeben verarbeitet werden können, und dass im Falle einer Lieferung mit Korrekturlesung 1 Exemplar für den Eigenbedarf von hl-repro berechnet wird.

§ 3 Preise

a: Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten.

b: Neben dem angebotenen oder vereinbarten Preis kann hl-repro eine gesonderte Vergütung für Überstunden oder andere Maßnahmen verlangen, wenn der Käufer eine besonders schnelle Lieferung wünscht.

c: hl-repro kann auch für die Vervielfältigung und Weitergabe der digitalen Daten des Käufers an Dritte eine zusätzliche Gebühr verlangen.

d: Wenn hl-repro Rohstoffe speziell für die Herstellung einer vereinbarten Lieferung abgenommen hat und der Käufer den Auftrag nachträglich verschiebt oder storniert, ist hl-repro berechtigt, dafür Bezahlung zu verlangen. Sobald diese Zahlung erfolgt ist, gehören die Rohstoffe dem Käufer.

e: hl-repro behält sich das Recht vor, die Preise im Falle erheblicher Währungsschwankungen oder Rohstoffpreiserhöhungen unverzüglich zu ändern.

§ 4 Lieferung

a: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferort die Adresse des Käufers. hl-repro übernimmt den Transport der Ware. Das Risiko vor und während des Transports geht zu Lasten von hl-repro.

b: Die Lieferung gilt mit der Übergabe der Ware an den Käufer als erfolgt.

c: Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, eine Verzögerung ist auf eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder auf die in § 9a beschriebenen Umstände zurückzuführen. In diesen Fällen hat hl-repro das Recht, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen.

d: Ist eine Lieferzeit nicht vereinbart, so wird sie von hl-repro bestimmt.

e: Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung einer Verzögerung zu reklamieren. Andernfalls hat die Verzögerung keine rechtliche Wirkung.

§ 5 Zahlung

a: Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsbedingungen von hl-repro 8 Tage netto Kasse.

b: Bei Zahlungsverzug ist hl-repro berechtigt, 2% pro angefangenen Monat ab Fälligkeitsdatum als Verzugszinsen zu berechnen.

c: Dauert die Freigabe des Korrekturlesens eines laufenden Falles durch den Auftraggeber länger als 30 Tage, ist hl-repro berechtigt, den Fall teilweise in Rechnung zu stellen.

§ 6 Archivierung, Eigentum und Urheberrecht

a: Das vom Auftraggeber gelieferte Grundmaterial wird in der Regel zeitgleich mit der endgültigen Lieferung der Druckformen für den Auftrag an den Auftraggeber zurückgegeben. Die endgültigen Daten des Auftrags werden von hl-repro archiviert und auf Risiko des Käufers aufbewahrt, wo sie nach 12 Monaten ohne weitere Mitteilung vernichtet werden können.

b: Das Eigentum an den endgültigen Daten des Auftrages, einschließlich des Urheberrechts und damit das Recht zur Vervielfältigung der fertigen Lieferung, steht dem Besteller zu. Soweit das Ausgangsmaterial des Bestellers oder Kopien davon ganz oder teilweise bei hl-repro gelagert werden, ist hl-repro dafür verantwortlich, dass dies niemand anderem als dem Besteller zur Kenntnis gelangt, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

c: Als Zwischenmaterial werden die von hl-repro im Produktionsprozess bis zum Endprodukt durchgeführten Zwischenschritte bezeichnet, deren Daten weder mit dem vom Käufer gelieferten Ausgangsmaterial noch mit dem von hl-repro gelieferten Endprodukt identisch sind. Die Eigentumsrechte an solchen Zwischenerzeugnissen liegen bei hl-repro.

§ 7 Verzögerung

Wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und dies nicht auf die Umstände des Käufers oder ein in § 9a genanntes Ereignis zurückzuführen ist, kann der Käufer nach seiner Wahl die Lieferung verlangen oder vom Kauf zurücktreten.

§ 8 Defekte

a: Grundsätzlich haftet hl-repro, wenn eine Lieferung Mängel aufweist.

b: hl-repro ist berechtigt und verpflichtet, einen Mangel so schnell wie technisch möglich zu beheben. In Fällen, in denen hl-repro den Mangel zu vertreten hat, erfolgt die Nachbesserung ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.

c: hl-repro wird, wenn möglich, eine Qualitätskontrolle vor der Lieferung durchführen. Wenn die Umstände des Käufers - z.B. Wunsch nach besonders schneller Lieferung oder Lieferung außerhalb der normalen Arbeitszeiten - die Durchführung der üblichen Qualitätskontrolle unmöglich machen, kann dies eine Mitursache für eine mangelhafte Lieferung sein. In solchen Fällen kann hl-repro die Zahlung der zusätzlichen Kosten für die Beseitigung des Mangels verlangen.

d: hl-repro haftet nicht für Fehler, auf die der Käufer bei der Korrektur von Proofs, einschließlich Cromalin, Druck, digitalen Informationen, Proofs oder ähnlichem, nicht schriftlich hingewiesen hat.

e: Der Käufer ist verpflichtet, die Qualität der Ware unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen. In den unter Buchstabe c genannten Fällen ist die Prüfpflicht strenger.

f: Der Käufer ist verpflichtet, eine mangelhafte Lieferung unverzüglich zu reklamieren.

g: Dies bedeutet, dass hl-repro im Falle einer mangelhaften Lieferung nur die Verpflichtung zur kostenlosen Neulieferung übernimmt und keine weitere Haftung für Maschinenwartezeiten, Arbeitszeiten oder Folgen, die dadurch entstehen, dass der Käufer einen Druckvorgang oder eine sonstige Weiterverarbeitung veranlasst hat.

§ 9 Verantwortung

a: Im Falle einer verspäteten Lieferung kann der Käufer keine Ansprüche gegen hl-repro geltend machen, wenn die Verspätung auf Mängel oder Schäden an den Produktionsanlagen von hl-repro, auf Arbeitskonflikte oder andere Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von hl-repro liegen, wie z.B. Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen, Krieg, Devisenbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln oder Materialien, Beschränkungen der Stromversorgung und andere Fälle höherer Gewalt.

b: Das Gleiche gilt, wenn die Unterauftragnehmer von hl-repro von ähnlichen Umständen wie unter Punkt a betroffen sind.

c: hl-repro haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden des Käufers im Falle von Verzögerungen und/oder Mängeln an den gelieferten Waren.

d: hl-repro haftet nicht für etwaige Rechte Dritter an den gelieferten Waren.

e: Die Qualitätskontrolle des Käufers übernimmt zum Zeitpunkt des Drucks die volle Verantwortung.
Anfang. Bei Mängeln an Druckformen, einschließlich Sleeves, Druckplatten, Filmen, Feilen und dergleichen, können keine Ansprüche gegen hl-repro wegen etwaiger daraus resultierender Mängel geltend gemacht werden. hl-repro ist in einem solchen Fall lediglich verpflichtet, eine neue, korrigierte Druckform kostenlos zu liefern, sobald dies technisch möglich ist.

§ 10 Unterauftragnehmer

hl-repro ist jederzeit berechtigt, die Arbeiten ganz oder teilweise von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen.

§ 11 Zuständigkeit und Gerichtsstand

a: Soweit die Rechtslage nicht in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelt ist, gelten im Falle eines Konflikts zwischen den Parteien das dänische Recht und das anwendbare dänische Recht.

b: Alle Streitigkeiten werden von den dänischen Gerichten und gemäß den dänischen Zuständigkeitsregeln entschieden.